Abrechnung über die Pflegekasse
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse unter folgende Budgets: – Entlastungsleistungen nach § 45 b, SGB XI- Pflegesachleistungen (bis 40 %)- Stundenweise Verhinderungspflege zzgl. gesetzl. MwSt. Die Abrechnung kann auch als Selbstzahler erfolgen.
Die Arbeitsstunden werden mit 35,50 € / pro Stunde berechnet.
Es gibt keine Anfahrtspauschale.