Abrechnung über die Pflegekasse

Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse unter folgende Budgets: – Entlastungsleistungen nach § 45 b, SGB XI- Pflegesachleistungen (bis 40 %)- Stundenweise Verhinderungspflege zzgl. gesetzl. MwSt. Die Abrechnung kann auch als Selbstzahler erfolgen.

Die Arbeitsstunden werden mit 35,50 € / pro Stunde berechnet.
Es gibt keine Anfahrtspauschale.

Telefonstörung!


Derzeit sind wir leider, auf Grund einer technischen Störung,
telefonisch nur unter 0155 - 66 798  953 erreichbar!

Wir hoffen, Ihnen bald wieder wie gewohnt telefonisch zur Verfügung zu stehen zu können und danken Ihnen für Ihr Verständnis!

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